Allgemeine Förderbedingungen

Die nachfolgenden Förderbedingungen gelten für alle von der AlphaFoundation® geförderten Projekte, und Institutionen (Leistungsempfänger).

Zweckgebundene Verwendung der Förderbeiträge
Die zugesprochenen Gelder sind zweckgebunden. Leistungsempfänger verpflichten sich, die zugesprochenen Gelder oder finanzielle Zuwendungen anderer Art gemäß Fördervertrag ausschließlich für das bewilligte Projekt bzw. Teilprojekt zu verwenden. Inhaltliche Änderungen, Terminverschiebungen, Änderung von Beteiligten etc. sind mit uns zwingend abzusprechen. Wir müssen umgehend über geplante Änderungen informiert werden, da jede Änderung zum Verlust des Rechts auf die zugesagten Fördergelder führen könnte. Die Förderung für das geänderte Projekt kann nur bei erneuter schriftlicher Zustimmung durch uns aufrechterhalten bleiben. Wir behalten uns vor, bei nicht bewilligten Änderungen des Projekts, zugesagte Gelder nicht auszuzahlen bzw. bereits ausbezahlte Gelder von den Leistungsempfängern zurückzufordern.

Zurückerstattung der Fördergelder bei Projektabsagen
Bei Nichtdurchführung des Projekts behalten wir uns vor, bereits ausbezahlte Gelder von den Leistungsempfängern zurückzufordern. Wenn ein Projekt abgesagt oder nicht durchgeführt wird, verpflichten sich die Leistungsempfänger dazu, bereits überwiesene Gelder unaufgefordert an uns zurückzuerstatten und uns unverzüglich und schriftlich über den Grund der Absage zu informieren.

Berichterstattung
Die Leistungsempfänger informieren die Stiftung vereinbarungsgemäß über den Verlauf des Projekts.

Publikationen der AlphaFoundation®
Die Leistungsempfänger erklären sich mit unserer öffentlichen Berichterstattung (on- und offline) über das Projekt oder die Institution einverstanden.

Haftungsausschluss
Die Haftung für Inhalt und Durchführung der Projekte und Veranstaltungen liegt ausschließlich bei den Leistungsempfängern.

Meldepflicht bei Änderungen der Vertragsbedingungen Sämtliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Förderbedingungen auf Seiten der Leistungsempfänger sind der AlphaFoundation® unmittelbar mitzuteilen. Dies betrifft namentlich:

  • Adressänderungen
  • Wesentliche Änderungen betreffend Budgetplanung und/oder Finanzierung des Projekts

Kommunikation
Die Leistungsempfänger verpflichten sich, in der projektbezogenen Medienarbeit (on- und offline) auf die Förderung durch die AlphaFoundation® hinzuweisen. Bei Projektunterstützungen sind unser Logo oder unser Schriftzug zu verwenden. Aus unserer Nennung und der Platzierung des Logos muss klar ersichtlich sein, welches Projekt bzw. welches Teilprojekt durch uns unterstützt wurde. Bild- und Filmmaterial, das im Rahmen der Antragstellung und der Berichterstattung an die AlphaFoundation® gesendet wird, kann auf der Website mit dem Vermerk „zVg“ publiziert werden.